Selbstverständlich kann Ihre Zahnbehandlung in der Praxis für Zahnheilkunde Dr. Ludger Nienaber und Partner in Witten auch in Vollnarkose durchgeführt werden.
Wir kooperieren mit erfahrenen Anästhesisten, so dass jedwede zahnärztliche Behandlung in Vollnarkose in unserer Praxis durchgeführt werden kann.
In der Regel handelt es sich um eine Verlangensleistung, die vom Patienten privat zu bezahlen ist.
Die Übernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist stark eingeschränkt und erfolgt z. Zt. nur noch bei der Behandlung von Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und bei der Behandlung behinderter Menschen, bei denen aufgrund der Art der Behinderung eine Narkose für den Eingriff notwendig ist.
Die Angabe „Angst“ löst keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse aus. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur in begründeten Einzelfällen gegeben, und zwar dann, wenn der Patient eine Bescheinigung eines Neurologen oder Psychiaters beibringt, der die rechtfertigende Indikation als GKV- Leistung belegt.
Über die Kostenseite erhalten Sie bei Interesse detaillierte Angaben an unserer Rezeption.